Explosionsgeschützte Geräte (ATEX): Vorschriften und fachgerechte Reparatur erklärt
26. Oktober 2026Explosionsgeschützte Geräte kommen überall dort zum Einsatz, wo brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können. Das betrifft beispielsweise Chemie- und Industrieanlagen, Entsorgungsunternehmen, Biogasanlagen oder bestimmte Bereiche der Energie- und Verfahrenstechnik.
Für Elektromotoren, Pumpen und andere elektrische Betriebsmittel gelten dort besondere Anforderungen. Wird ein solches Gerät beschädigt, reicht eine gewöhnliche Reparatur deshalb nicht aus. Bei der Reparatur explosionsgeschützter Geräte nach ATEX müssen die Merkmale erhalten bleiben, von denen der Explosionsschutz abhängt.
Doch welche Vorschriften gelten und worauf kommt es bei einer fachgerechten Instandsetzung an?
Was bedeutet ATEX?
ATEX bezeichnet europäische Vorschriften für Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.
Für Hersteller ist insbesondere die Richtlinie 2014/34/EU relevant. Sie legt grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für Geräte und Schutzsysteme fest, die bestimmungsgemäß in explosionsfähigen Atmosphären eingesetzt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Elektromotoren,
- Pumpen,
- Schaltgeräte,
- Sensoren,
- Ventilatoren,
- Getriebe und Antriebskomponenten,
- Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen.
Je nach Einsatzbereich müssen diese Geräte so konstruiert sein, dass mögliche Zündquellen zuverlässig beherrscht werden.
Warum gelten bei ATEX-Geräten besondere Anforderungen?
Bei einem herkömmlichen Elektromotor steht nach einer Reparatur vor allem die elektrische und mechanische Funktionsfähigkeit im Mittelpunkt.
Bei einem explosionsgeschützten Motor kommt eine weitere entscheidende Frage hinzu:
Ist der Explosionsschutz nach der Reparatur weiterhin gewährleistet?
Bereits scheinbar kleine Veränderungen können sicherheitsrelevant sein. Dazu gehören beispielsweise Arbeiten an:
- Wicklungen,
- Gehäusen,
- Lagerungen,
- Dichtflächen,
- Spalten,
- Anschlusskästen,
- Kabeldurchführungen,
- Temperaturüberwachungen.
Werden Merkmale verändert, auf denen eine bestimmte Zündschutzart basiert, kann dies Auswirkungen auf die Explosionssicherheit haben.
Deshalb dürfen Reparaturen nicht allein danach beurteilt werden, ob ein Motor anschließend wieder läuft.
Welche Vorschriften gelten bei der Reparatur?
Für Betreiber in Deutschland spielt neben der europäischen ATEX-Richtlinie insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine wichtige Rolle.
Die BetrSichV verlangt, dass Arbeitsmittel während ihrer gesamten Verwendung in einem sicheren Zustand erhalten werden. Instandhaltungsarbeiten müssen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sicher durchgeführt werden und dürfen nur von entsprechend fachkundigen Personen oder geeigneten Auftragnehmern ausgeführt werden.
Für explosionsgeschützte Geräte gelten zusätzliche Anforderungen.
Wird ein Gerät hinsichtlich eines Teils instand gesetzt, von dem der Explosionsschutz abhängt, darf es grundsätzlich erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn durch eine entsprechende Prüfung festgestellt wurde, dass die für den Explosionsschutz wesentlichen Merkmale den Anforderungen entsprechen.
Eine wichtige Konkretisierung liefert die TRBS 1201 Teil 3. Sie behandelt ausdrücklich die Instandsetzung von Geräten, Schutzsystemen sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX-Richtlinie.
Wann ist der Explosionsschutz von einer Reparatur betroffen?
Ob eine Reparatur eine besondere Prüfung erforderlich macht, hängt unter anderem von der Gerätekategorie, dem betroffenen Bauteil und der Art der Instandsetzung ab.
Bei Geräten der Kategorien 1 und 2 gilt der Explosionsschutz bei einer Instandsetzung grundsätzlich als betroffen. Die TRBS nennt jedoch bestimmte Fälle, bei denen nach einer Prüfung des konkreten Einzelfalls keine zusätzliche Prüfung nach den entsprechenden Vorschriften der BetrSichV notwendig sein kann.
Bei Geräten der Kategorie 3 hängt die Beurteilung stärker davon ab, wie komplex die jeweilige Zündschutzmaßnahme und die ausgeführte Reparatur sind.
Genau deshalb ist Fachkenntnis entscheidend: Nicht jede Reparatur lässt sich allein anhand des sichtbaren Schadens beurteilen.
Wie läuft eine fachgerechte Reparatur eines Ex-Motors ab?
Am Anfang steht eine genaue Bestandsaufnahme.
Dabei werden unter anderem Typenschild, Kennzeichnung, Geräteausführung und vorhandene Herstellerunterlagen berücksichtigt. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Arbeiten ausgeführt werden können und welche Anforderungen dabei einzuhalten sind.
Je nach Schadensbild können beispielsweise folgende Schritte erforderlich sein:
- Demontage und Befundaufnahme,
- elektrische Prüfung,
- Kontrolle von Wicklungen und Isolation,
- Prüfung von Lagerstellen und Wellen,
- Vermessung relevanter Bauteile,
- Austausch geeigneter Ersatzteile,
- Neuwicklung des Elektromotors,
- Kontrolle von Anschluss- und Schutzkomponenten,
- abschließende elektrische und mechanische Prüfung.
Besonders wichtig ist, dass reparaturbedingte Veränderungen die ursprünglichen Schutzmerkmale nicht beeinträchtigen.
Neuwicklung eines explosionsgeschützten Motors
Auch ein Wicklungsschaden bedeutet bei einem explosionsgeschützten Elektromotor nicht zwangsläufig, dass der komplette Motor ersetzt werden muss.
Eine Neuwicklung kann grundsätzlich möglich sein. Dabei müssen jedoch die für die jeweilige Ausführung geltenden Anforderungen eingehalten werden.
Relevant können beispielsweise sein:
- Wicklungsdaten,
- verwendete Materialien,
- Isolationssystem,
- Temperaturverhalten,
- elektrische Kenngrößen,
- konstruktive Vorgaben des Herstellers.
Eine vermeintlich kleine Abweichung kann bei einem Ex-Motor sicherheitsrelevanter sein als bei einem gewöhnlichen Elektromotor.
Deshalb sollte vor einer Neuwicklung geprüft werden, ob alle notwendigen technischen Daten zur Verfügung stehen und die Instandsetzung fachgerecht durchgeführt werden kann.
Warum die Dokumentation so wichtig ist
Bei explosionsgeschützten Geräten spielt nicht nur die eigentliche Reparatur eine Rolle. Ebenso wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation.
Dazu können je nach Gerät und Reparaturfall beispielsweise gehören:
- Geräteidentifikation,
- ATEX- beziehungsweise Ex-Kennzeichnung,
- Ausgangszustand,
- festgestellte Schäden,
- ausgeführte Arbeiten,
- verwendete Ersatzteile,
- Mess- und Prüfergebnisse,
- abschließende Beurteilung.
Diese Unterlagen helfen dem Betreiber dabei, die Historie des Betriebsmittels nachzuvollziehen und spätere Wartungen oder Prüfungen sicher einzuordnen.
Häufiger Fehler: Ex-Motor wie einen normalen Motor behandeln
Ein explosionsgeschützter Elektromotor kann äußerlich einem Standardmotor ähneln. Die konstruktiven Anforderungen unterscheiden sich jedoch teilweise erheblich.
Deshalb sollte ein defektes Ex-Gerät nicht ohne Prüfung durch einen beliebigen Reparaturbetrieb instand gesetzt werden.
Problematisch können unter anderem sein:
- ungeeignete Ersatzteile,
- Veränderungen an konstruktiv festgelegten Spalten,
- abweichende Wicklungsdaten,
- nicht geeignete Dichtungen,
- falsche Kabelverschraubungen,
- fehlende Dokumentation,
- unzureichende Prüfung nach der Reparatur.
Das Gerät kann anschließend technisch funktionieren und trotzdem nicht mehr den Anforderungen des Explosionsschutzes entsprechen.
Reparieren oder austauschen?
Auch bei ATEX-Geräten stellt sich die Frage, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist.
Für eine Instandsetzung können sprechen:
- guter mechanischer Gesamtzustand,
- reparierbarer Wicklungs- oder Lagerschaden,
- hoher Wiederbeschaffungswert,
- lange Lieferzeiten eines Ersatzgerätes,
- spezielle Motor- oder Geräteausführung,
- hohe Umbaukosten bei einem Austausch.
Ein Austausch kann dagegen sinnvoll sein, wenn das Gerät stark beschädigt ist, wichtige technische Unterlagen fehlen oder eine fachgerechte Wiederherstellung wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist.
Neben den reinen Reparaturkosten sollten dabei auch Stillstandszeiten, Lieferzeiten und mögliche Anpassungen an der bestehenden Anlage berücksichtigt werden.
ATEX-Reparatur und Prüfleistungen in Leipzig
Seit mehr als 30 Jahren sind wir bei Polzin Elektromaschinenbau im Bereich Elektromotoren, Pumpen und Antriebstechnik tätig.
Zu unserem Leistungsangebot gehören auch Arbeiten an explosionsgeschützten Geräten. Seit 2022 verfügen wir zudem über eine Erweiterung der Anerkennung als zur Prüfung befähigte Person gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Satz 1 BetrSichV und können entsprechende Prüfleistungen durchführen.
Von unserem Standort in Leipzig aus betreuen wir Kunden aus Leipzig, der Region Leipzig und Sachsen sowie Unternehmen deutschlandweit.
Gerade bei explosionsgeschützten Betriebsmitteln verbinden wir die klassische Kompetenz des Elektromaschinenbaus mit den besonderen Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Explosionsschutz.
FAQ: Häufige Fragen zu ATEX-Geräten und Reparaturen
Was ist ein explosionsgeschütztes Gerät?
Dabei handelt es sich um ein Gerät, das für den Einsatz in Bereichen ausgelegt ist, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Konstruktion und Schutzmaßnahmen sollen verhindern, dass das Gerät zu einer wirksamen Zündquelle wird.
Darf ein explosionsgeschützter Elektromotor repariert werden?
Grundsätzlich können auch explosionsgeschützte Elektromotoren instand gesetzt werden. Entscheidend ist, dass die für den Explosionsschutz wesentlichen Eigenschaften erhalten beziehungsweise fachgerecht wiederhergestellt werden.
Muss ein ATEX-Gerät nach der Reparatur geprüft werden?
Wenn die Instandsetzung einen Teil betrifft, von dem der Explosionsschutz abhängt, ist vor der Wiederinbetriebnahme grundsätzlich eine entsprechende Prüfung erforderlich. Ob dies im konkreten Reparaturfall zutrifft, richtet sich unter anderem nach BetrSichV und TRBS 1201 Teil 3.
Kann ein explosionsgeschützter Motor neu gewickelt werden?
Eine Neuwicklung kann je nach Motor und Schadensbild möglich sein. Dabei müssen jedoch die ursprünglichen Anforderungen an elektrische, thermische und konstruktive Eigenschaften berücksichtigt werden.
Was bedeutet Ex-Kennzeichnung?
Die Kennzeichnung eines explosionsgeschützten Betriebsmittels enthält Informationen über seinen vorgesehenen Einsatzbereich und die zugrunde liegenden Explosionsschutzmerkmale. Sie ist deshalb eine wichtige Grundlage bei Wartung und Reparatur.
Warum sollte eine ATEX-Reparatur dokumentiert werden?
Die Dokumentation macht nachvollziehbar, welche Schäden festgestellt, welche Arbeiten ausgeführt und welche Prüfungen durchgeführt wurden. Das ist insbesondere für den sicheren Weiterbetrieb und spätere Prüfungen wichtig.
Fazit: Beim Explosionsschutz zählt mehr als die Funktion
Bei explosionsgeschützten Geräten reicht es nicht aus, einen technischen Defekt lediglich zu beheben. Nach einer Reparatur müssen auch die Eigenschaften erhalten sein, von denen der Explosionsschutz abhängt.
Deshalb erfordern Arbeiten an Ex-Motoren und anderen ATEX-Geräten besondere Fachkenntnisse, geeignete Reparaturverfahren und – abhängig vom Eingriff – eine vorgeschriebene Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme.
Benötigen Sie Unterstützung bei einem explosionsgeschützten Elektromotor oder einem anderen Ex-Gerät? Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Instandsetzung, Prüfung und Beurteilung Ihrer Betriebsmittel. Von unserem Standort in Leipzig aus betreuen wir Kunden aus Sachsen ebenso wie Unternehmen deutschlandweit.
